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Mit dem E-Bike ins Ausland: Vorsicht andere Regeln!

Wer mit dem E-Bike auch im Ausland unterwegs ist, sollte sich vorab über die Vorschriften informieren. Im schlimmsten Fall kann die Polizei bei einem Regelverstoss nämlich das Elektrovelo für Monate beschlagnahmen. Betroffen sind vor allem die schnellen 45er-Bikes.

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Die Krux: Der richtige Velohelm

Da staunten viele, als der «Kassensturz» die Geschichte eines Ehepaars erzählte. Die beiden waren mit ihren schnellen E-Bikes in Italien unterwegs und wurden von der Polizei kontrolliert. Resultat der Kontrolle: 130 Euro. Und: Die Polizei beschlagnahmte ihre Bikes für 2 Monate. Das alles, weil die beiden einen Velohelm trugen. In Italien gilt nämlich ein Motorradhelm für 45-er-Bikes Pflicht. Aber nicht nur dort:

  • Nebst Italien, haben auch Frankreich und Österreich diese Regel: Für schnelle E-Bikes muss ein Motorradhelm (Jet- oder Integralhelm) getragen werden.
  • In Deutschland heisst es, man müsse einen «geeigneten Helm» tragen. Was dies genau heisst, bleibt offen.
  • Bei 25er-E-Bikes gelten in unseren Nachbarländern die gleichen Regeln wie bei uns: Das Tragen eines Velohelms ist freiwillig – wird aber auf jeden Fall empfohlen.

Haben Sie den richtigen Fahrausweis?

Auch hier kann es bei den schnellen E-Bikes oder S-Pedelecs zu bösen Überraschungen kommen. In der Schweiz braucht es für diese Velos mindestens einen Töffliausweis Kategorie M.

In all unseren Nachbarländern darf man damit aber nur fahren, wenn man einen Ausweis der Kategorie AM besitzt. Hier handelt es sich um die 50-Kubik-Motorräder, die man in der Schweiz ab 15 Jahren fahren darf. Wer einen Auto- oder Töff-Fahrausweis besitzt darf natürlich problemlos mit einem schnellen E-Bike unterwegs sein.

Der Veloweg

Besser, man kennt auch diesbezüglich die Regeln des Ferienlandes. In der Schweiz ist nämlich vorgeschrieben, dass die schnellen E-Bikes mit den gelben Nummern auf dem Veloweg fahren. In Deutschland ist es gerade anders: 45-er-E-Bikes haben auf dem Veloweg nichts verloren, sie gehören auf die Strasse. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Busse.

Sich vorab informieren lohnt sich

Andere Länder, andere Sitten. Es empfiehlt sich daher, sich vor einer E-Bike-Reise ins Ausland über die geltenden Regeln kundig zu machen. Betroffen sind vor allem die schnellen E-Bikes, bei den 25er-Bikes gelten meist die gleichen Vorschriften wie in der Schweiz.

Aber auch hier gibt es Ausnahmen. In Frankreich zum Beispiel muss man eine reflektierende Warnweste mit sich tragen und sie bei schlechter Sicht anziehen.

Hilfreiche und informative Übersichten über die geltenden Regeln in unseren Nachbarländern finden Sie hier:

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