Grundregeln bei Polizeikontakt
· Freundlich bleiben: Auch wenn die Situation unangenehm ist.
· Ruhig bleiben: Nicht mit Groll oder Wut reagieren.
· Nachfragen: Sie dürfen fragen, warum etwas verlangt wird.
· Überlegen: Sie müssen sich nicht sofort erklären.
· Recht auf Schweigen: Niemand ist verpflichtet, Auskunft zu geben oder sich selbst zu rechtfertigen/verteidigen. Dieses Recht gilt generell, sowohl auf der Strasse als auch auf dem Polizeiposten.
Zu Fuss: Darf die Polizei mich einfach anhalten?
· Grund erforderlich: Die Polizei benötigt immer einen konkreten Grund für eine Kontrolle (z.B. Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, Verdacht auf Straftat). Blosse Neugier reicht nicht aus.
· Nachfragen erlaubt: Sie dürfen fragen, warum Sie angehalten werden.
· Ausweis der Polizei: Uniformierte Polizisten sind erkennbar. Bei zivilen Polizisten müssen Sie immer einen Ausweis verlangen; sie sind zur Ausweisung verpflichtet.
· Keine generelle Ausweispflicht: In der Schweiz gibt es keine Pflicht, ständig einen Ausweis bei sich zu tragen.
· Können Sie sich bei begründetem Anlass nicht ausweisen, müssen Sie damit rechnen, auf den Polizeiposten mitgenommen zu werden.
Im Verkehr: Was gilt bei Kontrollen?
· Besondere Regeln: Bei Verkehrskontrollen müssen Sie Führerausweis und Fahrzeugausweis vorzeigen sowie Ihre Personalien angeben.
· Drogentests brauchen Begründung: Die Polizei kann nicht einfach so einen Drogentest verlangen. Es muss ein konkreter Grund vorliegen (z.B. Verdacht auf Betäubungsmittel oder beeinträchtigende Medikamente). Die Beamten müssen diesen Grund erklären.
· Ein Alkoholtest kann jedoch immer angeordnet werden.
· Fragen wie «Woher kommen Sie?» oder «Wohin gehen Sie?» müssen Sie bei normalen Verkehrskontrollen nicht beantworten.
Körperkontrollen und Durchsuchungen
· Zwangsmassnahmen: Hausdurchsuchungen und Körperkontrollen sind Zwangsmassnahmen, die nur mit gesetzlicher Grundlage erfolgen dürfen.
· Gefahr im Verzug: Ohne Bewilligung darf die Polizei bei «Gefahr im Verzug» handeln (z.B. bei unmittelbar bevorstehenden oder gerade geschehenen Straftaten, sichtbaren Verletzungen, Waffeneinsatz). Auch dann muss die Polizei die Situation erklären.
· Widerstand vermeiden: Widerstand leisten führt meist zu zusätzlichen strafrechtlichen Vorwürfen. Es ist oft ratsamer, mitzugehen.