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Was darf alles gratis mit ins Zugabteil?

Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, hat unter Umständen dies und das dabei: Koffer, Kickboard, Velo, Hund Nicht alles kann man aber gratis mit ins Zugabteil nehmen.

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Was gilt als Handgepäck?

In den Tarifbestimmungen des öffentlichen Verkehrs von Alliance SwissPass wird das so definiert:

  • Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf bestimmt sind.
  • Maximale Abmessungen: 120 x 80 x 100 cm
  • Grössere Koffer dürfen in Freiräumen abgestellt werden, sofern Sie nicht in den Weg kommen.
  • Ebenfalls zugelassen sind Skis, Snowboards, Schlitten und Skibobs, Kinderwägen und Velos.

Was gilt bei E-Scooter, Kickboards und Co.?

  • Kickboard (Trotti mit kleinen Rädern): In einem «Espresso»-Beitrag definierte die SBB dieses Gefährt als «spielzeugähnlichen Gegenstand». Es kann kostenlos und ohne weitere Massnahmen mitgeführt werden.
  • Trottinett: Dieses Gerät verfügt über grössere Räder und wird dem Velo gleichgestellt. Man muss sich also an gewisse Bedingungen halten (siehe nachfolgender Absatz: Velo im Zugabteil).
  • Das Gleiche gilt auch für Elektro-Scooter.

Velo im Zugabteil

Damit das Velo (auch Trottinett und E-Scooter) kostenlos mit ins Zugabteil genommen werden kann, müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Fahrrad muss demontiert oder zusammengeklappt werden.
  • Das Ganze muss in einem Transportsack verpackt sein.
  • Solche Transporttaschen sind bei ÖV-Anbietern erhältlich. Kostenpunkt: 100 bis 150 Franken. Teilweise gibt es auch günstigere Alternativen im Onlinehandel.

Der Kinderwagen

Kinderwägen gelten in der Regel als Handgepäck und können kostenlos mitgeführt werden. Man deponiert sie entweder auf der Plattform, sofern Platz vorhanden ist, oder zusammengeklappt unter dem Sitz bzw. im Gepäckfach.

Aber Vorsicht: Ist es ein Kinderwagen, der zum Veloanhänger umfunktioniert werden kann, wird er als Anhänger angesehen. Auch wenn er gerade in Form eines Kinderwagens dasteht. Dafür muss man einen Aufpreis bezahlen.

Mit dem Hund auf Reisen

  • Grössere Hunde sind an der Leine zu führen. Für sie ist zudem ein halbes Zweitklass-Billett oder ein allenfalls vorgesehenen Mindestfahrpreis zu bezahlen.
  • Hunde mit einer Schulterhöhe bis 30 cm fahren gratis mit. Allerdings nur, wenn sie in einer Hundebox, Transporttasche oder ähnliches mitgeführt werden.
  • Die Hundebox gehört auf den Boden. Stellt man sie auf einen Sitz, muss man dafür ein Hundeticket lösen.
  • Nimmt man den Hund während der Fahrt aus dem Transportbehälter, muss ebenfalls ein Hundeticket bezahlt werden.

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