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Das Magazin - Verdingkinder und die schwierige Suche nach Belegen

Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen haben ein Recht auf Entschädigung. Bis Ende März können sie diese beim Bund beantragen. Die Betroffenen müssen dazu ihr Schicksal belegen, was häufig schwierig ist. Sie erhalten darum Hilfe von den Kantonen. Ein Besuch bei der Opferhilfe der Kantone SG/AR/AI.

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Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen haben ein Recht auf Entschädigung. Bis Ende März können sie diese beim Bund beantragen. Die Betroffenen müssen dazu ihr Schicksal belegen, was häufig schwierig ist. Sie erhalten darum Hilfe von den Kantonen. Ein Besuch bei der Opferhilfe der Kantone SG/AR/AI.

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