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Rentnerin muss an Baden mit PK-Geld Sozialhilfe zurückzahlen

Obwohl die Praxis unterdessen im Aargau verboten ist, muss eine 66-Jährige der Stadt Baden AG Sozialhilfe-Gelder zurückzahlen. Das Geld muss sie aus der Pensionskasse nehmen, bestätigt nun das Bundesgericht. Die neue Regelung trat für die Frau zu spät in Kraft, deshalb gelte die alte Praxis noch.

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