SG: Kirchenaustritt nur mit beglaubigter Unterschrift
Es wirkt etwas wie aus einer anderen Zeit: Wer im Kanton St. Gallen aus der Kirche austreten möchte, der muss dafür zuerst auf dem Einwohneramt vorbei und seine Unterschrift beglaubigen lassen. Ein Unikum in der Schweiz. Trotzdem wollen beide Landeskirchen im Kanton St. Gallen daran festhalten.
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