Mit seinem Urteil beendete das Bundesgericht 2004 den Streit um das Bestehen des schwimmenden Musik-Festivals in Basel «Im Fluss». Aus dem Streit über Lärm und verminderter Wohnqualität wurde ein Fixpunkt im Basler Kultur-Kalender.
Anwohner des Rheinufers fühlen sich während der Sommerkonzerte gestört. Andere hielten diese Konzert-Form unverzichtbar für das städtische Kultur-Leben. Auf eine Beschwerde der Anwohner hin musste das Floss die Zahl der Konzerte jedoch reduzieren und die Lärmbelastung minimieren.
Anwohner des Rheinufers fühlen sich während der Sommerkonzerte gestört. Andere hielten diese Konzert-Form unverzichtbar für das städtische Kultur-Leben. Auf eine Beschwerde der Anwohner hin musste das Floss die Zahl der Konzerte jedoch reduzieren und die Lärmbelastung minimieren.