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Aargauer Notare nur mit Universitätsabschluss

Für eine Notariatsprüfung im Kanton Aargau wird künftig ein Hochschul- oder Fachhochschulabschluss verlangt. Dies regelt das neue Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetz, das der Regierungsrat dem Grossen Rat überwiesen hat. Der Grosse Rat muss das Gesetz nun noch gutheissen.

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