Zum Inhalt springen

Aargauer Staatsanwaltschaft muss 15'000 Franken zurückgeben

Bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft Baden 15'000 Franken. Sie vermutete, dass das Geld aus dem Handel mit Drogen stammte. Dieses Geld muss sie dem Besitzer zurückgeben, entschied das Aargauer Obergericht. Es sei nicht erwiesen, dass das Geld aus illegalem Handel stamme.

Download
Weitere Themen: 

* In den Kantonen Aargau und Solothurn waren im Oktober leicht weniger Menschen als arbeitslos gemeldet. 
* Nach dem Fall eines jungen Rasers in Villmergen zeigt sich, dass er nicht bei allen Garagen einen Sportwagen hätte mieten können. 
* Ikea Schweiz, mit Sitz in Spreitenbach, hat im letzten Geschäftsjahr weniger Möbel verkauft. 

Mehr von «Regionaljournal Aargau Solothurn»