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Abstimmung über Aarauer «Schlössli» ist gültig

Die Abstimmung über das Aarauer Stadtmuseum Schlössli wird nicht wiederholt. So hat das kantonale Verwaltungsgericht entschieden. Es habe zwar im Vorfeld der Abstimmung «erhebliche Fehler» gegeben, die die Abstimmungsfreiheit verletzen. Es sei jedoch unwahrscheinlich, dass das Ergebnis ohne diese Fehler anders ausgefallen wäre, so das Gericht. Die Beschwerdeführer könnten nun noch vor Bundesgericht ziehen.

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