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Bundesgericht: Wann darf man beim Autofahren aufs Handy schauen?

Eine Autofahrerin aus dem Kanton Solothurn hat vor Bundesgericht gewonnen. Ja, man darf während des Autofahrens aufs Handy schauen, um es per Face ID zu entsperren. Die unteren Instanzen hatten der Frau noch eine Busse gegeben. Sie habe durch den Blick aufs Handy die Bedienung des Autos erschwert.

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Weiter in der Sendung:

* Kanton Solothurn: Es gibt noch viele Lücken bei den Angeboten im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik.
* Aarau: Die Kantonspolizei will bei Hochrisiko-Spielen des FC Aarau die Wege der Gästefans mit Videokamers überwachen. Zehn Geräte sollen auf dem Weg vom Bahnhof zum Stadion Brügglifeld installiert werden.
* Mellingen: Ein halbes Jahr nach der Eröffnung der Umfahrung ist klar: Der Verkehr in der Altstadt ist massiv zurückgegangen. Doch wie die Zukunft der Innenstadt aussieht, ist noch unklar.

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