Zum Inhalt springen

Header

Zur Übersicht von Play SRF Audio-Übersicht

Geringere Bestrafung für Drogenhändler wegen Formfehler

Ein Drogenhändler entgeht im Aargau einer härteren Bestrafung, weil der Staatsanwaltschaft ein Fehler unterlaufen ist. Nach dem erstinstanzlichen Urteil wurde die Berufung nicht korrekt unterschrieben. Eine höhere Strafe sei deshalb nicht möglich, obwohl sie eigentlich gerechtfertigt wäre. 

Download
Weitere Themen:

* Im Aargau hat das Veterinäramt alle 17 Rinder eines Landwirts beschlagnahmt. Der Mann war mit seiner Tierhaltung schon länger negativ aufgefallen. 
* Das Solothurner Ständeratspodium im Rückblick.

Mehr von «Regionaljournal Aargau Solothurn»