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Gutachten zur Neuorganisation der Aargauer Bewährungshilfe
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Gutachten zur Neuorganisation der Aargauer Bewährungshilfe

Der Verein Bewährungshilfe Aargau soll in die Kantonsverwaltung inegriert werden. Dies sagt ein neues Gutachten. So soll eine enge Zusammenarbeit mit den Strafvollzugsbehörden ermöglicht werden. Der Verein würde nicht aufgelöst. Er würde sich um ehemalige Straftäter kümmern, die ihre Straftaten abgesessen haben. Das Modell wurde am Dienstag Abend den Mitgliedern des Vereins vorgestellt. Schlussendlich entscheidet der Aargauer Regierungsrat.  

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