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Heimatschutz zieht nicht vor Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) muss beim Konzessionsverfahren für die neue Gondelbahn auf den Solothurner Hausberg Weissenstein nicht in den Ausstand treten. Der Schweizer Heimatschutz (SHS) ist mit seinem Ausstandbegehren beim Bund abgeblitzt.  Der Entscheid des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) werde nicht ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen, teilte der SHS am Mittwoch mit. Er hatte gefordert, dass das BAV wegen seiner Befangenheit als Folge früherer Stellungnahmen in den Ausstand treten müsse. 

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