Höheres Existenzminimum im Aargau
Der Kanton Aargau passt die monatlichen Grundbeträge des Existenzminimums bei einer Betreibung der Teuerung an. Der Grundbetrag für alleinstehende Schuldner wird um 100 Franken auf 1200 Franken erhöht. Derjenige für Ehepaare um 150 Franken auf 1700 Franken.Bis Ende Jahr gelten noch die Richtlinien der Berechung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums aus dem Jahr 2001, wie das Aargauer Obergericht am Donnerstag mitteilte. Die neuen Richtlinien treten per 1. Januar 2010 in Kraft.
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