Keine Ausnahmen für Wohlen
Die Gemeinde Wohlen muss weiterhin für Sozialhilfeempfänger aus EU-Ländern bezahlen und darf deren Familiennachzug nicht einschränken. Das schreibt der Aargauer Justizdirektor Urs Hofmann dem Gemeinderat. Dieser ahtte kürzlich eine Überprüfung der Einwanderungskriterien für Sozialhilfeempfängern aus der EU verlangt. Das Sozialwesen dürfe mit Gesuchen von erwerbslosen Ausländern nicht zusätzlich belastet werden, hatte der Gmeinderat in einem Brief an den kantonalen Justizdirektor und an Bundesrätin Evelyne Widmer-Schlumpf festgehalten.
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