Neue Richtlinien für Aargauer Beiträge an Kulturinstitutionen
Der Aargauer Regierungsrat hat eine Verordnung zum Kulturgesetzt verabschiedet. Deise regelt die Vergabe von Betriebsbeiträgen an Kulturinstitutionen. Diese müssen u.a. professionell betrieben sein (mind. 300 Stellenprozente, mind. 400'000 Franken Jahresumsatz) und ein eigenes Profil haben. Für Kuratoriumsbeiträge braucht man neu einen Wohnsitz im Aargau. Und das Werk/die Tätigkeit muss einen engen Bezug zum Aargau haben.
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