In einem Punkt erhält aber Neuenhof recht: die Gemeinde muss weniger lang als geplant einen Finanzplan vorlegen. Nämlich nur für 5 statt 8 Jahre. Neuenhof hatte sich an diesen Auflagen des Kantons für das «radikale» Gemeindebudget gestört.
Weitere Themen in der Sendung:
* Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Hausbesetzerin in Baden
* Jahrestag: vor 2 Jahren fuhr ein letztes Mal eine Sesselbahn auf den Weissenstein
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