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Neues Aargauer Hundegesetz
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Neues Aargauer Hundegesetz

Der Grosse Rat hat dem neuen kantonalen Hundegesetz zugestimmt. Neu erstellt der Kanton eine Liste mit potentiell gefährlichen Hunden. Diese dürfen nur noch von Personen gehalten werden die über einen guten Leumund verfügen und eine Hundehalterprüfung abgelegt haben.

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Weiter in der Sendung:

  • Am ersten Prozesstag im Fall Hoheisel hat das Aarauer Bezirksgericht Zeugen befragt. Offenbar ist nicht klar, ob tatsächlich der Angeklagte dem 19-jährigen Nicky Hoheisel vor zwei Jahren den tödlichen Schlag versetzt hat. Der Prozess wird Morgen fortgesetzt, das Urteil wird frühestens Morgen Abend erwartet.
  • Oberentfelden will die Gebäude der alten Bürstenfabrik sanieren. Hier arbeiten aber zur Zeit verschiedene Kunstschaffende und Gewerbetreibende. Diese befürchten nun, sich die Räumlichkeiten nach der Renovation nicht mehr leisten zu können.

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