Schloss Wildegg: Testament von 1912 nicht verletzt
Der Bund darf dem Kanton Aargau das Schloss Wildegg schenken. Das sagt der Bundesrat als Antwort auf einen ständerätlichen Vorstoss. Es ging darum, ob die Schenkung rechtens sei. Schliesslich habe die Eblasserin «Fräulein Adelheid-Pauline Juliette von Effinger» 1912 in ihrem Testament festgehalten, dass das Schloss der Eidgenossenschaft gehören solle. Gemäss Bundesrat erlöschen aber ebrechtliche Auflagen nach 50 bis 70 Jahren. Im Übrigen habe sich der Aargau dazu verpflichtet, das Schloss zu erhalten und zu pflegen - und dies sei sicher ganz im Sinne von «Fräulein von Effinger».
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