Solothurner Staatsanwälte haben Dienstpflicht verletzt
Die Disziplinarstrafen der Solothurner Regierung gegen den ehemaligen Oberstaatsanwalt Matthias Welter und den Staatsanwalt Martin Zeltner waren grösstenteils rechtens. Welter und Zeltner sind mit ihren Beschwerden vor Verwaltungsgericht abgeblitzt. Der Regierungsrat hatte den beiden den Lohn gekürzt. Ihnen war zum Verhängnis geworden, dass Staatsanwalt Zeltner während des bisher grössten Solothurner Wirtschaftsprozesses um die Anlagestiftungen Vera/Pevos in die Ferien gefahren war.
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