· Aargau: Das kantonale Steueramt wollte von einer Frau Steuern für eine Erbschaft von 3 Millionen Franken einfordern. Doch ein Gericht hat entschieden, dass die Forderung nicht rechtmässig ist. Die Frau hatte das Vermögen schon 2012 geerbt und bei der Gemeinde deklariert. Doch die Information wurde nicht an das kantonale Steueramt weitergeleitet. Erst viel später bekam es Wind davon. Doch es war zu spät, um die Steuer zu erheben.
· Im Aargau waren über Ostern zwei Garagen das Ziel von Dieben aus Frankreich. Sie hatten es auf starke und teure Autos abgesehen. Die Polizei stellt fest, dass die Täter über soziale Medien angeworben werden für Diebstähle in der Schweiz.