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Abkommen für arbeitslose Grenzgänger und Grenzgängerinnen
Zwischen der Schweiz und Deutschland gibt es im Bereich Arbeitslosenversicherung ein Grenzgängerabkommen. Der Vertrag gilt jedoch nur für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und nicht für arbeitslose Grenzgänger und Grenzgängerinnen aus Drittländern.
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