
Inhalt
Absenz ohne Bewilligung bleibt Schulschwänzen
Das Baselbieter Kantonsgericht hat Schulabsenzen beurteilen müssen. Ein Schüler blieb mit Zustimmung seiner Eltern mehrmals von der Schule fern. Da die Schule jedoch dafür keine Bewilligung gegeben hatte, beurteilt das Gericht diese Absenzen als Schulschwänzen und hiess einen entsprechenden Eintrag im Zeugnis für rechtens.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen