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Anstellungsbedingungen von Verkäuferinnen in Warenhäusern

Die Arbeitsbedingungen der Verkäuferinnen in Basler Warenhäusern liegen in einer Grauzone. Die Warenhäuser und der Warenhausverband lehnen den Gesamtarbeitsvertrag GAV, welcher in Detailhandel gilt, für das Verkaufspersonal ab. Ohne GAV sind den Gewerkschaften die Hände gebunden.

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