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Anwohnerschaft zieht Beschwerde gegen das Kleinbasler...
Nachdem das Appellationsgericht Basel-Stadt im Januar [200401] die Beschwerde der Anwohnerschaft gegen das Kulturfloss am Rhein abgewiesen hatte, glaubte man schon, das Floss könne nun definitiv schwimmen. Zu früh gefreut, wie sich nun herausstellt: Die Beschwerdeführer ziehen das Urteil nämlich ans Bundesgericht weiter, weil dem Appellationsgericht nach ihrer Einschätzung ein Fehler unterlaufen ist.
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