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Appellationsgericht Basel-Stadt stellt Teile des Hauses "Zum...

Appellationsgericht Basel-Stadt stellt Teile des Hauses "Zum Vergnügen" unter Denkmalschutz

Das Gebäude an der Bäumleingasse gab in den letzten Jahren immer wieder zu reden: Schon mehrmals sollte es einem Neubau weichen. Die Denkmalpflege dagegen wollte es unter Schutz stellen. Zuletzt hatte die Regierung im Jahr 2000 einen entsprechenden Antrag abgelehnt, wogegen die Denkmalpflege und der Heimatschutz rekurriert und nun teilweise Recht bekommen haben.

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