Zum Inhalt springen

Header

Audio
Gerichtsentscheid: Arbeitsmarktkontrolle muss dem Kanton Baselland nichts zurückzahlen
Colourbox
abspielen. Laufzeit 24 Minuten 17 Sekunden.
Inhalt

Arbeitsmarktkontrolle muss Kanton Baselland nichts zurückzahlen

Der Kanton Baselland erhält keine Rückzahlung vom Verein Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle (ZAK). Ein Schiedsgericht hat eine Klage des Kantons gegen die ZAK abgewiesen.Der Kanton hatte einen Betrag von über 520'000 Franken gefordert, da die ZAK angeblich zu wenig Kontrollen durchgeführt habe.

Download

Ausserdem:

  • SP-Grossräte wollen gegen lange leerstehende Häuser vorgehen
  • Basel-Stadt, Riehen und Bettingen geben ihren Impfplan bekannt

Mehr von «Regionaljournal Basel Baselland»