Ausserdem:
- Kein Glanzresultat für die neue Grossratspräsidentin Jo Vergeat
Die Schliessung des Spital Laufen war rechtens. Zu diesem Schluss kommt das Kantonsgericht Baselland. Gegen die Schliessung hatten 11 Laufentalerinnen und Laufentaler eine Beschwerde erhoben. Sie hatten sich auf den Laufentalvertrag berufen.
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Ausserdem: