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Bundesgelder für Prämienverbilligung im Kanton Basel-Stadt an ÖKK
Seit dem neuen eidgenössischen Krankenversicherungsgesetz KVG muss der Kanton die Prämien von Versicherten mit tiefen Einkommen gezielt verbilligen. Im Kanton Basel-Stadt darf jetzt ein Teil des Geldes pauschal an die öffentliche Krankenkasse ÖKK weitergeleiten. Eine Einigung mit dem Bund, die schweizweit einzigartig ist.
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