Zum Inhalt springen

Bundesgelder für Prämienverbilligung im Kanton Basel-Stadt an ÖKK

Seit dem neuen eidgenössischen Krankenversicherungsgesetz KVG muss der Kanton die Prämien von Versicherten mit tiefen Einkommen gezielt verbilligen. Im Kanton Basel-Stadt darf jetzt ein Teil des Geldes pauschal an die öffentliche Krankenkasse ÖKK weitergeleiten. Eine Einigung mit dem Bund, die schweizweit einzigartig ist.

Mehr von «Regionaljournal Basel Baselland»