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Bundesgericht entscheidet gegen Schliessung der Schiessanlage...
Die Basler Schützen erhalten eine Gnadenfrist: Der Schiessplatz geht nun doch nicht bereits Ende September zu, wie das die Baselbieter Regierung will. Das Bundesgericht hat einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde aufschiebende Wirkung erteilt. Dies erhöht die Chancen für eine Sanierung der Anlage.
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