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Bundesgericht: Keine aufschiebende Wirkung für Basel-Stadt in...

Das Bundesgericht hat heute entscheiden, dem Kanton-Basel Stadt keine aufschiebende Wirkung in Sachen Schiessplatz Allschwiler Weiher zu gewähren. Der Kanton Basel-Landschaft machte Basel-Stadt die Auflage, den Schiessbetreib stark einzuschränken. Der Schiessplatz muss lärmsaniert werden.

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