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Bundesgericht weisst Beschwerde von Radio Basilisk ab
Der Basler Lokalsender Radio Basilisk machte verbotene Schleichwerbung für ein Reisebüro und wurde daraufhin behördlich verwarnt. Darüber haben sich die lokalen Radiomacher und -macherinnen beim Bundesgericht in Lausanne beschwert, wurden aber klar abgewiesen.
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