Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Suva muss für ihren Bau an der St. Jakob-Strasse in Basel keine Mehrwertabgaben zahlen, entscheidet das Bundesgericht. Somit entgegen dem Kanton Basel-Stadt Einnahmen von rund 290'000 Franken.
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Bundesgerichtentscheid: Keine Mehrwertsteuerabgabe für Suva-Bau
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