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BVB-Prozess: Ein Freispruch und zwei Schuldsprüche

Das Basler Strafgericht hat den ehemaligen Direktor der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) und seinen Vizedirektor wegen mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung schuldig gesprochen und zu Geldstrafen verurteilt. Der ehemalige Verwaltungsratspräsident wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die drei ehemaligen Führungspersonen bedingte Freiheitsstrafen beantragt. Die Kaderpersonen hätten bei Spesenbezügen und materiellen Lohnverbesserungen mit dem Bezug respektive der Gewährung von Dienstwagen und einer Dienstwohnung im Fall des Ex-Direktors arg über die Stränge geschlagen.

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