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Einigung im Fall "Kaiser" am Kantonsspital Laufen
Vor zwei Jahren wurde der Chefarzt der Chirurgie Arnold Kaiser des Kantonsspitals Laufen fristlos entlassen. Er hatte beim Verwaltungsgericht Rekurs eingereicht. Nun ist es zu einem Vergleich zwischen ihm und dem Kanton Basel-Landschaft gekommen. Die fristlose Kündigung wird aufgehoben und das Arbeitsverhältnis auf Mitte November aufgelöst. Das heisst Kaiser kann seinen Lohn behalten, er erhält aber keine weitere AbfiNdung. Über die weiteren Punkte wird Stillschweigen gewahrt.
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