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Electronic Monitoring: Hausarrest statt Gefängnis

Straftäter müssen nicht ins Gefängnis, sondern können tagsüber arbeiten gehen: Diese moderne Form des Strafvollzugs kommt bei den Betroffenen ebenso gut an wie bei den Verantwortlichen. So jedenfalls lautet die Bilanz nach einer dreijährigen Testphase in sechs Kantonen. Einziger Haken: Ausgerechnet dort, wo Electronic Monitoring stark ist, nämlich bei den Kurzstrafen, kann es ab 2005 nur noch unter speziellen Bedingungen zum Einsatz kommen - wenn überhaupt.

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