
Inhalt
Electronic Monitoring: Hausarrest statt Gefängnis
Straftäter müssen nicht ins Gefängnis, sondern können tagsüber arbeiten gehen: Diese moderne Form des Strafvollzugs kommt bei den Betroffenen ebenso gut an wie bei den Verantwortlichen. So jedenfalls lautet die Bilanz nach einer dreijährigen Testphase in sechs Kantonen. Einziger Haken: Ausgerechnet dort, wo Electronic Monitoring stark ist, nämlich bei den Kurzstrafen, kann es ab 2005 nur noch unter speziellen Bedingungen zum Einsatz kommen - wenn überhaupt.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen