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Europäischer Gerichtshof stützt Basler Sexualkundeunterricht

Basel-Stadt hat die Grundrechte einer Familie mit Kindern nicht verletzt. Zum diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Es sei zulässig, dass Kinder im Kindergarten oder der Primarschule in Sexualkunde unterrichtet würden, wenn konrkete Fragen auftauchen würden.

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