Das Statthalteramt Liestal hatte den Stadtpolizisten Max Wey und den Herausgeber des Fasnachtsblattes, Hansjörg Gygi, wegen Verstosses gegen die Antirassismusnorm verurteilt. Nachdem die beiden gegen das Urteil Rekurs eingelegt hatten, musste das Strafgericht Basel-Land einen Entscheid fällen. Dieser ist nun gegen die beiden Angeklagten ausgefallen.

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Fasnacht Laufen BL: Urteil wegen Rassismus bestätigt
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