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Geistheiler in Basel-Land teilweise zugelassen

Übersicht:
Das Verbot der Sanitätsdirektion Baselland für das Geistheilprojekt von Jakob Bösch ist teilweise aufgehoben worden. Gemäss dem Gutachten der Überregionalen Ethikkommission (UREK) darf die Mitarbeiterin von Jakob Bösch nur noch Frauen, die keine Kinder bekommen können, behandeln. Zudem muss Bösch die Räumlichkeiten, sein Personal und das Geld für sein Projekt selber stellen. Für Bösch ist das Teilprojekt im Moment am wichtigsten. Er wird jedoch zu einem späteren Zeitpunkt für die Behandlung von psychisch Kranken weiter kämpfen.

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