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Gesundheitskommission Basel-Stadt nimmt Stellung zur...

Vor einem Jahr [1999] sorgte der Fall landesweit für Schlagzeilen: Vor dem Hintergrund der knappen Finanzen hatte die Basler Gesundheitsdirektorin Veronica Schaller laut darüber nachgedacht, ob man einem älteren Patienten eine Behandlung, die rund eine halbe Millionen Franken gekostet hätte, verweigern dürfe. Die Gesundheitskommission des Grossen Rates Basel-Stadt schafft nun zumindest in einem Punkt Klarheit: Die Verweigerung einer lebenswichtigen Behandlung verstösst gegen Schweizer Recht.

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