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Grosse Freude über Lockerungen an Fasnacht

Die Basler Regierung lockert die kantonalen Corona-Massnahmen. Restaurants und Cliquen-Keller dürfen während der Fasnacht vom 7. bis 9. März durchgehen offen haben.

Bei den meisten Aktiven ist die Freude gross – ausser bei den Wagen-Cliquen. Weil es keinen Cortège gibt, können sie nicht an der Fasnacht teilnehmen.

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