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In Basel gilt neu das Öffentlichkeitsprinzip

Baslerinnen und Basler haben künftig Einsichtsrecht in alle Akten. Vorausgesetzt, es überwiegen nicht private oder öffentliche Interessen an der Geheimhaltung. Das Öffentlichkeitsprinzip ist zentrales Element des neuen Datenschutzgesetzes, dem der Grosse Rat am Mittwoch zugestimmt hat.

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