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Kanton Basel-Landschaft: Gesetz über zivilen Bevölkerungsschutz
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft berät über das Gesetz über den Schutz der Bevölkerung und der Kulturgüter. Der Zivilschutz und die Zivilschutzausbildung sollen weiterhin Aufgaben des Kantons bleiben. Das Gesetz organisiert den koordinierten Sanitätsdienst. Dies berechtigt die Kantonsregierung, das Medizinalpersonal für den Sanitätsdienst im Katastrophenfall aufzubieten. Dagegen wehren sich Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger.
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