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Kanton Basel-Landschaft: Neues Kirchengesetz

Vertreter der drei Landeskirchen des Kantons Basel-Landschaft treffen sich, um die Revision des Kirchengesetzes zu besprechen. Dieses muss an die neue Kantonsverfassung angepasst werden. Darin wird die Beziehung zwischen Kanton und Landeskirchen definiert und die Bevorzugung der protestantischen Kirche abgebaut. Die Landeskirchen sollen ihre Kirchensteuer progressiv erheben.

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