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Kanton Basel-Stadt: Regelung für Sonderverkäufe

Im Kanton Basel-Stadt ist seit dem 01.03.1988 [19880301] eine Verordnung in Kraft, die den Ausverkauf regelt. Sonderverkäufe dürfen nur noch vom 1. Januar bis Ende Februar und vom 1. Juli bis 30. August stattfinden. Preise dürfen weiterhin reduziert werden, es darf damit aber nicht mehr geworben werden.

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