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Kanton Basel-Stadt: Revision Wahlgesetz mit Fünf-Prozent-Hürde
Im Kanton Basel-Stadt wird das Wahlgesetz revidiert. Im neuen Gesetz wird eine Fünf-Prozent-Sperrklausel bei den Grossratswahlen aufgenommen. Der Entwurf zum neuen Gesetz wurde heute vorgestellt.
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