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Kanton Basel-Stadt: Sirup-Artikel in Kraft
Seit heute ist im Kanton Basel-Stadt der §18 des Wirtschaftsgesetzes in Kraft. Dieser bestimmt, dass in Gaststätten mindestens drei alkoholfreie Getränke günstiger als das günstigste alkoholische Getränk angeboten werden müssen. Damit soll gegen Alkoholsucht bei Jugendlichen vorgegangen werden, die Wirte glauben allerdings, dass sich das Konsumverhalten der Gäste nicht verändern wird.
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