Für viele Versicherte in der Schweiz sind die Krankenkassenprämien nicht länger tragbar: Das neue Krankenkassengesetz verpflichtet die Kantone seit 1996 dazu, für Bedürftige Prämienverbilligungen auszurichten. Der Kanton Basel-Stadt will neu durch briefliche Information sicherstellen, dass tatsächlich alle, die Anrecht auf eine Verbilligung haben, von dieser Möglichkeit auch erfahren. Dies bedingt eine Gesetzesänderung, die die Regierung nun dem Grossen Rat unterbreitet.

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Kanton Basel-Stadt will neu brieflich über Prämienverbilligungen informieren
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