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Kantonsgericht Basel-Landschaft: Kanton darf über...

Wer einen potenziell gefährlichen Hund - zum Beispiel einen Pitbull, Dobermann oder Rottweiler - halten will, braucht im Kanton Basel-Landschaft eine Bewilligung. Diese darf gemäss Urteil des Kantonsgerichts an höhere Auflagen gebunden sein. Zwanzig Beschwerdeführer hatten sich dagegen gewehrt, dass der Kanton mit einer Liste bestimmt, welche Hunderassen als besonders gefährlich zu gelten haben.

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